RP Tübingen muss Auskunft erteilen
Das Regierungspräsidium Tübingen muss die Anfragen der Tierschutzorganisation PETA zu Tierversuchen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Medizinern geben.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim jetzt entschieden. Vorangegangen war eine Klage von PETA, nachdem die Behörde eine Anfrage zur Genehmigung von Tierversuchen am Uniklinikum im Juli 2019 abgelehnt hatte.
Der Informationszugang sei jedoch weder aus Datenschutzgründen, noch aus Gründen der Betroffenheit der Lehrtätigkeit ausgeschlossen, so die Begründung des Gerichts. Die Tierschutzorganisation hofft nach dem Urteil auf mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten in Sachen Tierversuche in der Ausbildung von Humanmedizinern.