MDR-Urteil zu Glyphosat-Gutachten: VdiF-Präsident Stefan Klarner begrüßt Stärkung der Pressefreiheit
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil das Begehren eines Institutes zurückgewiesen, dem MDR für sein Magazin "Fakt" die Veröffentlichung eines Gutachtens zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu untersagen. Der Fernsehverband VdiF begrüßt die Entscheidung: "Mit diesem Urteil wurde der Pressefreiheit ohne wenn und aber der Rücken gestärkt", sagte VdiF-Präsident Stefan Klarner.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil das Begehren eines Institutes zurückgewiesen, dem MDR für sein Magazin "Fakt" die Veröffentlichung eines Gutachtens zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu untersagen.
Gegen die Veröffentlichung hatte das Institut Urheberrechtsgründe angeführt. Das Gericht urteilte nun, das öffentliche Interesse habe in diesem Fall ein höheres Gewicht als das Urheberrecht des Institutes.
Stefan Klarner, Präsident des Fernsehverbandes VdiF sagt dazu:
"Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut - und ein unentbehrlicher Grundpfeiler für eine gut funktionierende Demokratie. Leider nehmen in den letzten Jahren die Versuche zu, die Freiheit der Berichterstattung unter Verweis auf Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Co massiv einzuschränken. Das dürfen wir nicht zulassen! Diesen Versuchen müssen wir Medien strikt und furchtlos entgegentreten."
Deshalb begrüße der Fernsehverband VdiF die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, so Klarner: "Mit diesem Urteil wurde der Pressefreiheit ohne wenn und Aber der Rücken gestärkt."
Quelle: PM VdiF
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Erstveröffentlichung: 24.02.2021-14:55