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Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
ver.di fordert Mindestbedingungen für Öffnung der Kitas

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann gab letzte Woche bekannt, dass die Kitas ab dem 1. Februar stufenweise öffnen könnten. Auch die Gewerkschaft ver.di steht hinter eine Öffnung - allerdings nur, wenn zehn Kriterien erfüllt sind. Welche das sind, hat die Gewerkschaft in einem Online-Pressegespräch erläutert.

Ab dem 1. Februar könnten Kitas in Baden-Württemberg wieder schrittweise öffnen. Die Gewerkschaft ver.di wirft der Regierung bei diesem Vorhaben Konzeptlosigkeit vor: Öffnen zu einem fixen Termin, aber ohne sichere Konzepte? Ver.di kritisiert, dass es für Kitas überhaupt keine Konzepte gebe. Wenn geöffnet werden sollte, dann nur unter dem höchsten Maß an Gesundheitsschutz, fordert die Gewerkschaft.

Deshalb hat die Gewerkschaft einen zehn-Punkte-Katalog zusammengestellt, den sie in einem Online-Pressegespräch vorgestellt hat. In diesem sind zehn Forderungen festgehalten, welche Kriterien in einer Kita erfüllt sein sollten, damit diese öffnen darf. Dazu gehören Punkte wie die Bereitstellung von medizinischen und FFP2-Masken - die sollten von der Landesregierung gestellt werden; bisher würden Erzieherinnen und Erzieher die Masken selbst zahlen. Auch bei den Impfungen sollten Betreuungskräfte priorisiert werden. Denn sie hätten tagtäglich engsten Kontakt zu Kindern, ohne dass die AHA-Regeln eingehalten werden könnten. Außerdem sollten Erzieherinnen und Erzieher sich jederzeit freiwillig testen lassen können.

Das seien einige wichtige Mindestanforderungen, denn beim Kita-Personal herrsche Unsicherheit. Beschäftigte würden fürchten, sich dort anstecken und die Infektion an ihre Familien weiterzugeben, was bereits vorgekommen sei, erzählt die Vorsitzende der ver.di Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe. Die Beschäftigten würden sich vergessen fühlen.

Und nun will das Land diese Woche über eine Öffnung beraten, ohne den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu berücksichtigen. Das sei nicht richtig durchdacht, so der ver.di Landesbezirksleiter in Baden-Württemberg, Martin Gross. Er sorgt sich, dass das Infektionsgeschehen wieder zunehmen könnte. "Jeder hat die Sehnsucht, aus dem jetzigen Lockdown rauszukommen und nicht wieder in einen weiteren Lockdown reinzufallen", so Gross. Deshalb gehöre der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen und Erzieher an erste Stelle.

Die Öffnung einer Kita sollte von Kriterien abhängig sein – und nicht an einen festen Termin gebunden sein, das fordert ver.di.

Ob die Landesregierung das in ihre Entscheidung einfließen lässt, wird sich im Laufe der Woche zeigen.

 

ver.dis Zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung:

1. Die Landesregierung muss offenlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet:

Kitas ganz zu schließen;

Kitas mit Notbetreuung zu öffnen;

Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen.

Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden.

In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.

2. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein.

3. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

4. Beschäftigte, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen bei der freiwilligen Impfung oberste Priorität erhalten.

5. Ein Recht, sich jederzeit freiwillig testen zu lassen.

6. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.

7. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten.

8. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes.

9. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.

10. Betreuung nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten.


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