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Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Landtag in Stuttgart verschärft Sicherheitsvorkehrungen

Der Landtag von Baden-Württemberg verschärft ab heute seine Sicherheitsvorkehrungen und verbietet Foto- und Filmaufnahmen. Eine Reaktion auf die Vorfälle im Bundestag, wo rechte Aktivisten Abgeordnete bedrängten und filmten.

Der Landtag von Baden-Württemberg erhöht seine Sicherheitsvorkehrungen. „Wir wollen bei uns im Landtag Bilder wie letzte Woche aus dem Bundestag vermeiden", so Landtagpräsidentin Muhterem Aras (Grüne). Dort hatten rechte Aktivisten Angeordnete und Mitglieder der Bundesregierung bedrängt, beleidigt und dabei mit Handys gefilmt. Offenbar waren sie von AfD-Politikern ins Gebäude geschleust worden.

Ab heute (Donnerstag, 26. November) gilt im Stuttgarter Landtag ein Film- und Fotoverbot für Besucherinnen und Besucher." Eine entsprechende Anordnung wurde von der Präsidentin erlassen.

Das Fotografieren ist nur vorab akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erlaubt. Bislang war es so, dass gemäß § 5 Absatz 4 der Hausordnung Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher nach vorheriger Zustimmung der Pressestelle, des Besucherdienstes, des Veranstaltungsmanagements oder der oder des begleitenden Abgeordneten erlaubt waren. Diese Regelung sei vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse im Bundestag nicht als ausreichend anzusehen, hieß es. Bis auf Weiteres sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Haus des Landtags an Sitzungstagen des Landtags durch Besucher ausnahmslos untersagt.

Überdies gelte ein verschärftes Bannmeilenkonzept. „Wir sind in engem Austausch mit der Polizei", sagte die Präsidentin. Die Eingänge des Hauses würden ebenfalls noch strenger kontrolliert werden.


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