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Tübingen / Berlin / Deutschland

Foto: Pressefoto, Tobias Koch
Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen: Staatssekretärin Widmann-Mauz veröffentlicht persönliche Erklärung

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 18. November 2020 das dritte Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet. Annette Widmann-Mauz, Staatsekretärin und CDU-Bundestagsabgeordnete gab dazu eine persönliche Erklärung ab. Lesen Sie hier den kompletten Wortlaut:

Lesen Sie hier die persönliche Erklärung von Staatsministerin Annette Widmann-Mauz zum am heutigen 18. November 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetz im vollständigen Wortlaut:

"Persönliche Erklärung

Widmann-Mauz MdB:

Verbesserung der Rechtsgrundlagen für die Corona-Maßnahmen im 3. Bevölkerungsschutzgesetz

In den letzten Tagen haben mich viele Zuschriften und besorgte Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern zum Entwurf des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" erreicht, den wir heute im Deutschen Bundestag beschlossen haben.

Aus vielen dieser Zuschriften lese ich ehrliche Besorgnis um die Einschränkung von Grundrechten. In einigen Fällen aber auch höchst spekulative, falsch informierte Darstellungen, die das Gesetz als „Ermächtigungsgesetz" verunglimpfen. Einig ist den Beiträgen, dass sie hinter der Novellierung des Bevölkerungsschutzgesetzes einen Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und die darin geltenden Grundrechte vermuten.

Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, Unklarheiten zur Gesetzesregelung auszuräumen und so zu mehr Akzeptanz der gesetzlichen Regelung wie auch der darauf fußenden Maßnahmen beizutragen.

Die in den vergangenen Monaten eingeführten staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fußen auf den gegenwärtigen Rechtsgrundlagen. Aufgrund der langen Dauer der Krise wurde aber in den vergangenen Wochen deutlich, dass diese Rechtsgrundlagen konkretisiert werden müssen. Dem kommt das neue Gesetz nach:

Es werden 17 Maßnahmen konkretisiert, die während der Corona-Krise zur Anwendung gebracht werden können, so etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske oder Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden. Welche Maßnahmen wo genau die passenden sind, wird vor Ort entschieden. Wir schaffen damit aber einen rechtssicheren Rahmen für das zentrale Mittel zur Unterbrechung von Infektionsketten: die Kontaktbeschränkung.Für besonders grundrechtssensible Einschränkungen wie Versammlungsverbote oder Besuchsverbote in Pflegeheimen sind klare zusätzliche Grenzen vorgesehen. Diese Maßnahmen sind nur möglich, wenn die wirksame Eindämmung der Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. In Senioren- und Pflegeheimen muss zudem ein Mindestmaß sozialer Kontakte garantiert sein.Zusätzlich kommt es bei den Schutzmaßnahmen darauf an, wie intensiv sich das Virus an einem Ort ausbreitet, das heißt wie viele Infektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufgetreten sind. Denn bei diesen Inzidenzwerten handelt es sich um ein Frühwarnsystem zum Schutz unserer Gesundheit und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.Rechtsverordnungen der Länder sind künftig zu begründen und zu befristen.

Des Weiteren definieren wir mit der Gesetzesreglung die epidemische Lage von nationaler Tragweite und beschließen über ihr Fortbestehen:

Wir sorgen für mehr Rechtsklarheit, indem wir in § 5 Infektionsschutzgesetz die Kriterien formulieren, unter denen der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Voraussetzung ist, dass die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht, oder, wenn sich eine bedrohliche übertragbare Krankheit in Deutschland dynamisch auszubreiten droht oder ausbreitet. Beides war der Fall, als wir am 25. März 2020 das Vorliegen der epidemischen Lage im Bundestag beschlossen haben. Zusätzlich bringen wir im Plenum nun einen Antrag ein, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt. Acht Monate nach Beginn der Pandemie unterstreichen wir damit, dass wir die Situation kontinuierlich und sorgfältig überprüfen und bewerten.

Der Bundestag wird, sobald die epidemische Lage überstanden ist, auch die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder aufheben. Wir alle wünschen uns, dass dieser Fall möglichst schnell eintritt. Bis dahin müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen aber auch klar definiert, begründet und transparent sein. Deshalb habe ich dem Gesetzentwurf zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz zugestimmt."

Veröffentlicht am 18.11.2020-16:58


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