Verband für digitales broadcast und internetbasiertes Fernsehen

Fernsehkamera Tonmischpult Konzertaufzeichnung Objektiv an einer Fernsehkamera

Bundesverfassungsgericht

Foto: pixabay.com
BND-Überwachung im Ausland verstößt gegen Pressefreiheit

Mit der Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland verstößt der Bundesnachrichtendienst nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetzes - darunter des Grundrecht der Pressefreiheit.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. So, wie der BND derzeit vorgeht, verstößt er laut Gericht gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Artikel 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG).

Dies betreffe sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der dabei gewonnenen Daten an andere Stellen, etwa andere ausländische Nachrichtendienste. Eine verfassungsmäßige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (auch: „Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung") ist nach Ansicht des Gerichts jedoch möglich.

Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG sei nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt, so die Karlsruher Richter. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit erstreckt sich demnach auch auf Ausländer im Ausland. Das gelte unabhängig davon, ob die Überwachung vom Inland oder vom Ausland aus erfolgt. 

BND darf bis zur Neuregelung weitermachen

Bei verhältnismäßiger Ausgestaltung sei das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung allerdings mit den Grundrechten des Grundgesetzes im Grundsatz vereinbar. Die beanstandeten Vorschriften gelten daher bis zum Jahresende 2021 fort, um dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen.

Verfassungsbeschwerde von Journalistenorganisationen

Reporter ohne Grenzen (RSF), die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Medienorganisationen hatten Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingelegt. Seit der mündlichen Verhandlung im Januar war das Bündnis zuversichtlich, dass das Gericht der geheimdienstlichen Überwachung Grenzen setzen wird.

„Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig unabhängige Informationen sind und wie stark gleichzeitig journalistische Recherchen unter Druck geraten. Es ist inakzeptabel, wenn der Bundesnachrichtendienst bei der Bespitzelung von Medien mithilft und Erkenntnisse mit anderen Geheimdiensten teilt, die dann Journalistinnen und Journalisten in ihrem Land verfolgen", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. 

Mit dem Verfahren wollten die beteiligten Organisationen eine Grundsatzfrage klären, die in Deutschland seit über 20 Jahren für Diskussionen sorgt: Sind deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint das, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte. Die Klägerinnen und Kläger, darunter renommierte ausländische Investigativjournalistinnen und -journalisten, argumentieren hingegen, dass Artikel 1 des Grundgesetzes die Regierung an die Grundrechte bindet – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird. Auch Menschen im Ausland haben ein Recht auf Privatsphäre. Der BND darf daher nicht, wie es das BND-Gesetz erlaubt, den Kommunikations- und Internetverkehr von Ausländern im Ausland schrankenlos überwachen.

Die Journalistenverbände befürchten, dass sich Informantinnen und Informanten aus Angst vor permanenter Überwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an sie wenden wollen. Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwacht.


Weitere Meldungen und Positionen des VdiF

Foto: Pixabay.com
Kinder zunehmend mit Online-Risiken konfrontiert Kinder und Jugendliche kommen zunehmend mit Internet-Risiken in Berührung. Gleichzeitig tut sich ein großer Teil der Eltern schwer damit, ihrem Kind eine sichere Internetnutzung zu ermöglichen. Das zeigt der "Jugendmedienschutzindex 2022".
Foto: Pixabay.com/StockSnap
Dankesbriefe von RBB-Mitarbeitern an Skandal-Aufdecker Der RBB hat seinen Skandal um Geldverschwendung nach Auffassung der Journalisten, die ihn aufgedeckt haben, falsch eingeschätzt. Die Senderchefs hätten Anwälte gegen die Recherchen in Stellung gebracht. Mitarbeiter hingegen hätten Dankesbriefe geschrieben.
Foto:
ARD und ZDF verteilen WM-Gruppenspiele - Wo läuft was? Nach der Auslosung der Endrundengruppen in Doha haben sich ARD und ZDF auf die Verteilung der Gruppenspiele bei der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar verständigt.